Hier finden Sie Infomaterial und diverse Broschüren rund um die Abfallwirtschaft im Landkreis Oder-Spree zum Herunterladen. Alle Dokumente stehen im PDF-Format zur Verfügung.

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Am 6.12.2023 hat der Kreistag die 3. Fortschreibung des Integrierten Abfallwirtschaftskonzeptes beschlossen.

Mit der 3. Fortschreibung des Integrierten Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Oder-Spree (AWIKO) für den Zeitraum 2022 bis 2027 wird die bisher bestehende 2. Fortschreibung des AWIKO aktualisiert und fortgeschrieben.

Die Fortschreibung des AWIKO erfolgt unter Berücksichtigung der abfallwirtschaftlichen Zielstellung der Förderung einer abfallarmen Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Abfallbeseitigung. Neben einer kurzen Darstellung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft werden das Entsorgungsgebiet und dessen Organisation beschrieben. Nachfolgend werden Aussagen zum notwendigen Ausschluss von Abfällen von der öffentlichen Abfallentsorgung und zum Abfallaufkommen sowie zur Abfallzusammensetzung getroffen.

Das AWIKO bezieht sich auf alle Abfälle, für die der Landkreis Oder-Spree entsorgungspflichtig ist; das heißt auf zu beseitigende und zu verwertende Abfalle aus privaten Haushalten sowie auf Abfalle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Industrie, Gewerbe etc.).

Eine Stark- und Schwachstellenanalyse bewertet die aktuelle Situation der Abfallwirtschaft im Landkreis und eine Abfallmengenprognose umfassend den Zeitraum bis zum Jahr 2031 und führt zu einer Abschätzung der innerhalb der nächsten 10 Jahre zu erwartenden Abfallmengen. Die Entsorgungssicherheit für den Betrachtungszeitraum wird nachgewiesen. Abschließend werden alle notwendigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen festgelegt und in einer Darstellung der Abfallbewirtschaftungsstrategie des Landkreises zusammengefasst.

Die vorhandenen Möglichkeiten zur Abfallvermeidung, -verwertung, -behandlung und -beseitigung werden einer kritischen Betrachtung unterzogen. Darauf basierend werden Aussagen zum notwendigen Ausschluss von Abfällen von der öffentlichen Abfallentsorgung getroffen. Die Entsorgungssicherheit für den Betrachtungszeitraum wird nachgewiesen. Nach der Festlegung aller notwendigen abfallwirtschaftlichen Maßnahmen erfolgt die Überprüfung, ob eine strategische Umweltprüfung vorgenommen werden muss. Die Fortschreibung endet mit einer zusammenfassenden Handlungsempfehlung.

2. Fortschreibung des integrierten AWK des LOS 2008 bis 2017

1. Ergänzung zum AWK