Reklamationen von Kompostieranlagen häufen sich wegen falsch befüllter Biotonnen

Leider befinden sich in manchen Biotonnen immer wieder Störstoffe, die eine spätere Verwertung der Bioabfälle in der Kompostieranlage unmöglich machen.

Zu den Störstoffen zählen beispielsweise Abfallbeutel aus Kunststoff, dazu gehören auch Kunststoffbeutel mit der Kennzeichnung „biologisch abbaubar“ oder „kompostierbar“. Sie werden auf der Kompostieranlage jedoch ebenso als Plastiktüte aussortiert und zersetzen sich zudem meist erst nach mehreren Monaten, wenn der Kompostierprozess eigentlich schon abgeschlossen ist. Fazit: Jegliche Arten von Kunststoffbeuteln haben in der Biotonne nichts zu suchen!

Bitte prüfen Sie daher immer vor Einwurf Ihrer organischen Abfälle in die Biotonne, ob Sie alle Störstoffe entfernt haben. Wenn Sie Tüten zum Sammeln der Bioabfälle nutzen möchten, dann diese aus Papier verwenden. Im Handel erhältliche kompostierbare Papiertüten saugen am effektivsten die auftretende Feuchtigkeit bei Bioabfällen auf. Zum Einwickeln von Bioabfällen darf auch Küchenrollenpapier verwendet werden.

Diese Störstoffe müssen draußen bleiben:

  • Abfallbeutel aus Kunststoff (auch mit der Kennzeichnung „biologisch abbaubar“, „kompostierbar“)
  •  kompostierbare Kaffee- und Teekapseln
  • Wegwerfwindeln
  • Milch- und Safttüten
  • Blumentöpfe
  • Staubsaugerbeutel
  • Kehricht
  • Hundekot
  • Tapetenreste, Putzlappen
  • Metall, Plastik, Glas
  • Katzenstreu (Granulat)
  • Asche, Zigarettenkippen
  • sonstige Abfälle
  • flüssige Abfälle (Suppen, Soßen, Öle)

In die Biotonne gehören nur alle organischen Abfälle aus der Küche, dem Garten oder vom Balkon.

Mögliche Kontrollen und Bußgelder bei Falschbefüllung der Biotonnen

Ziel der im letzten Jahr geänderten Bioabfallverordnung ist es, die Menge an Störstoffen deutlich zu reduzieren. Halten wir uns als KWU-Entsorgung und die mit uns zusammenarbeitenden Kompostierbetriebe nicht an diese Vorgaben, gilt das als Gesetzesverstoß. Damit die Begrenzungen eingehalten werden, müssen in erster Linie Sie als Bürger und Bürgerin darauf achten, was Sie in der Biotonne entsorgen – und was nicht.

Deshalb wird genauer kontrolliert, ob der Müll richtig entsorgt wurde. Bei Falschbefüllungen werden die Biotonnen nicht geleert. Es können auch Bußgelder verhängt werden. Wenn Abfälle bewusst falsch getrennt werden, zum Beispiel Restmüll oder Kunststoffverpackungen in der Biotonne zu finden sind, können laut Kreislaufwirtschaftsgesetz Bußgelder in Höhe von 2.500 bis 10.000 Euro anfallen.

Bitte die Biotonne nicht überfüllen

Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihre Biotonne nicht zu schwer wird. 50 Kilogramm sind das Maximalgewicht.

Ein zu schwerer Behälter könnte bei der Leerung abreißen und einen Müllwerker verletzen.

Verdichten Sie den Bioabfall nicht durch Andrücken. Wenn sich der Deckel der Biotonne nicht mehr richtig schließen lässt, ist eine ordnungsgemäße Leerung der Tonne nicht möglich. Außerdem löst sich verdichteter Bioabfall nur sehr schwer aus dem Abfallbehälter.

Nur mit geschlossenem Deckel kann die Biotonne an die Kippvorrichtung des Sammelfahrzeugs gehängt werden. Um zu vermeiden, dass oben aus der Tonne ragendes Gestrüpp und Äste beim Leerungsversuch auf der Straße landen oder die Schüttung am Sammelfahrzeug blockieren, müssen die Müllwerker überfüllte oder zu schwere Biotonnen stehen lassen.

Hinweise:

Sollte Ihre Biotonne dauerhaft nicht ausreichen, können Sie gerne einen weiteren Behälter bei unserem Bürgerservice beantragen.

Hier ist das entsprechende >>> Formular.

Für größere Mengen Grünabfälle halten wir für Sie auf allen Wertstoffhöfen im Landkreis Oder-Spree ausreichend große Container bereit.

Weitere Informationen zur Biotonne finden Sie in diesem >>> Flyer.

Und hier gibt es noch mehr zum Thema  >>> Bioabfall.