Schmutzige oder gänzlich zerschlissene Alttextilien gehören weiterhin in den Restmüll

Seit dem 1. Januar 2025 sieht das Kreislaufwirtschaftsgesetz in Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vor, so wie sie bereits für Glas, Papier oder Bioabfälle gilt. Für Sie als Verbraucher gilt die bisherige Praxis jedoch weiter: Noch tragbare Altkleider und Schuhe sind in die Altkleidersammlung zu geben. Zerschlissene, stark verschmutzte oder verschmutzende Textilien können nicht mehr wiederverwendet bzw. –verwertet werden. Sie dürfen also wie bisher in der Restmülltonne entsorgt werden.

Warum hat sich die Anzahl der Altkleidercontainer im öffentlichen Raum so stark verringert?

Aufgrund von Vermüllungen der Standorte von Altkleidercontainern haben sich einige Kommunen in Absprache mit den entsprechenden gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern entschlossen, die Zahl der Altkleidercontainer zu reduzieren. Altkleidercontainer im öffentlichen Raum gehören nicht zum Zuständigkeitsbereich des KWU-Entsorgung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den verbliebenen Standorten von Altkleidercontainern im öffentlichen Raum an Ihre zuständige Kommune.

Weitere Vermüllung verhindern

Entsorgen Sie bitte keine Altkleider, Schuhe und sonstige Dinge an den ehemaligen Standorten der Altkleidercontainer. Legen Sie bitte auch keine Alttextilien neben einen bereits vollen Altkleidercontainer ab. Die weitere Vermüllung bisheriger und noch bestehender Stellplätze  birgt eine Gefahr für die Umwelt und sorgt für erhöhte Kosten und erheblichen Aufwand im Hinblick auf die Beseitigung der achtlos hingeworfenen Sachen. Zwangsläufig müssen alle Steuerzahler für die Reinigung dieser Schandflecken aufkommen.

Das KWU-Entsorgung bietet auf allen vier Wertstoffhöfen im Landkreis Oder-Spree die Möglichkeit an, noch tragbare Altkleider und Schuhe kostenlos in Altkleiderboxen zu entsorgen. Diese Altkleiderboxen stammen vom DRK-Kreisverband Märkisch-Oder-Havel-Spree e.V., mit dem das KWU-Entsorgung bei der Altkleidersammlung zusammenarbeitet.

Wer seine Alttextilien in den Altkleiderboxen entsorgen möchte, sollte Folgendes beachten:

Die Altkleider und Alttextilien müssen sauber und trocken sein. Die Textilien bitte nicht lose, sondern in Plastiktüten verpackt einwerfen. Es dürfen keine Gelben Säcke verwendet werden. Schuhe sind paarweise gebündelt und von den Alttextilien getrennt ebenfalls in einem Kunststoffbeutel zur Sammlung zu geben.

Was darf in die Altkleidersammlung?

  • Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze)
  • Sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe, Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke)
  • Bettwaren: Daunendecken, Steppdecken, Federbetten, Matratzenschoner
  • Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Hand-, Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen
  • tragfähige Schuhe und Fußbekleidung (paarweise gebündelt)
  • Stoff-/Plüschtiere

Grundsätzlich nicht in die Altkleidersammlung gehören:

  • stark beschädigte Textilien (zum Beispiel löchrige Kleidung, Schuhe mit kaputten Absätzen)
  • stark verschmutzte Textilien (zum Beispiel stark zerfetzte oder mit Öl, Farbe oder anderen Substanzen verschmutzte Kleidung)
  • nasse Textilien
  • Stoff-und Nähreste
  • zerschnittene Textilien
  • Teppiche und Auslegware (Teppichboden)
  • Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge
  • Matratzen und Schaumstoffe
  • Technische Textilien, wie zum Beispiel Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen
  • Stuhlauflagen
  • Kissen
  • einzelne Schuhe
  • Bekleidung, Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen