Beitragsbild Verbrennungsverbot von Gartenabfällen

Es mehren sich die Beschwerden über das unzulässige Verbrennen von Gartenabfällen im Freien. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Laub und andere Gartenabfälle nicht verbrannt werden dürfen. Im Freien setzen solche Feuer Schadstoffe, insbesondere Feinstaub, frei. Starke Rauchentwicklung aufgrund des meist feuchten Materials belästigt und beeinträchtigt darüber hinaus Anwohner und Nachbarn.

Gartenabfälle – sofern sie nicht auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos kompostiert werden können – sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (im Landkreis Oder-Spree >  KWU-Entsorgung) zu überlassen.

Zur Entsorgung von Grünabfällen bieten wir flächendeckend die Biotonne an.

Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, Grünabfälle zu einem unserer vier Wertstoffhöfe zu bringen. Die Entsorgung der Grünabfälle ist kostenpflichtig.

Fragen und Antworten zum Thema Verbrennen im Freien

Informationsblatt vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg „Holzfeuer im Freien“