E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten – auch Vapes genannt – sind E-Schrott
Einweg-E-Zigaretten landen nach der Nutzung oft schnell in der falschen Tonne oder in den Sammelboxen für Batterien. Das führt zu Brandrisiken und zu erhöhten Kosten bei den Batteriesortieranlagen.
Seit einigen Jahren erfreuen sich E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten großer Beliebtheit. Was viele nicht wissen: Die kleinen Verdampfer sind Elektrogeräte, die Lithium-Ionen-Batterien enthalten und nach Nutzung als Elektroaltgeräte entsprechend entsorgt werden müssen. Landen sie im Hausmüll, in öffentlichen Mülltonnen oder werden anderweitig unsachgemäß weggeworfen, entstehen erhebliche Umwelt- und Brandrisiken sowie zusätzliche Kosten für die Entsorger. Zugleich gibt es keine Möglichkeit, die in den verbauten Batterien und Akkus enthaltenen Wertstoffe zu recyceln und dem Stoffkreislauf zurückzuführen.
E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten gehören nicht in die Sammelbehälter für Altbatterien
Einer der größten Irrglauben ist, dass E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten in die Sammelbehälter für Altbatterien gegeben werden können, die in Baumärkten, Drogerien oder im Einzelhandel für die Rückgabe von haushaltsübliche Batterien und Akkus stehen. Denn obwohl Vapes in jede Hosentasche passen, gelten sie als Elektrogeräte – und müssen entsprechend entsorgt werden. Batteriesammelboxen dürfen nur dann genutzt werden, wenn Akkus oder Batterien herausnehmbar sind und ohne das Gerät selbst in die Box wandern. Wenn Einweg-E-Zigaretten in Batteriesammelbehälter geworfen werden, müssen diese aufwendig aussortiert und separat behandelt werden.
Richtiges Zurückgeben ist ganz einfach
Korrekt entsorgt werden E-Zigaretten bei den Altgeräte-Sammelstellen des Handels sowie auf unseren Wertstoffhöfen. Auch große Händler für Elektrogeräte, die über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, müssen Vapes über die Sammelbehälter für Elektrokleingeräte zurücknehmen. Ebenso sind Lebensmitteleinzelhändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern zur Rücknahme verpflichtet. Außerdem bieten einzelne Vape-Shops freiwillig die korrekte Entsorgung von Einweg-E-Zigaretten an.
Damit die Einweg-E-Zigarette nicht zu Großbränden in Abfallbehandlungsanlagen führt, ist eine korrekte Entsorgung notwendig. Wo genau die Rückgabe möglich ist, können Sie als Verbraucher und Verbraucherin unter anderem über den Rückgabefinder der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) erfahren.
Bundesregierung will die Rückgabe von Einweg-E-Zigaretten weiter erleichtern
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett am 9. Oktober 2024 beschlossen hat, soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten ausgeweitet werden. Künftig sollen Einweg-E-Zigaretten grundsätzlich an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können, wo diese verkauft werden, also zum Beispiel auch an Kiosken oder Tankstellen. Die Rückgabe kann dabei ohne Bedingung, also auch ohne Kauf einer neuen Einweg-E-Zigarette, erfolgen.