Richtige Entsorgung von Elektroaltgeräten

Als größte Kommunikationskampagne Europas für Abfallvermeidung legt die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) vom 22. bis 30. November 2025 den Fokus in diesem Jahr auf das Thema Elektroaltgeräte. Wir möchten mit diesem Abfalltipp einen kleinen Teil zur Aufklärungsarbeit beitragen.

Warum ist die getrennte Entsorgung von Elektroaltgeräten wichtig?

  • Elektrische bzw. elektronische Geräte enthalten wertvolle Rohstoffe (z. B. Kupfer, Gold, seltene Erden).
  • Durch Recycling werden diese Stoffe zurückgewonnen und die Umwelt geschützt.
  • Die falsche Entsorgung von Elektroschrott kann zu Umweltverschmutzung, Bränden und Bußgeldern (bis zu 10.000 Euro) führen.

Was zählt zu den Elektrogeräten?

  • „Klassische“ Geräte wie Waschmaschinen, Fernseher, Laptops, Handys, Küchengeräte aber auch Fernbedienungen, Elektrowerkzeuge oder Lampen.
  • „Untypische“, nicht auf den ersten Blick erkennbare Elektrogeräte wie blinkende LED-Schuhe, singende Grußkarten, sprechendes oder beleuchtetes Spielzeug, E-Zigaretten, Rauchmelder, Sportgeräte.
  • Als Faustregel gilt: Alle Produkte, die einen Stecker, eine Batterie oder ein Kabel haben, gelten als Elektrogeräte und sind am Ende ihrer Lebensdauer separat zu entsorgen.

Tipps für den Umgang mit ausgedienten Elektrogeräten

  • Vor der Entsorgung prüfen: Ist eine Reparatur möglich? Oft lassen sich Geräte mit kleinen Reparaturen wieder nutzbar machen, siehe Repair-Cafés.
  • Ist das Gerät noch funktionstüchtig? Dann lieber verschenken, siehe Verschenkbörse, oder verkaufen.
  • Offizielle Entsorgungswege nutzen: unsere Wertstoffhöfe, Rücknahme im Handel, zertifizierte Recyclingpartner.
  • Batterien und Akkus müssen, sofern sie leicht entnehmbar sind, vor der Entsorgung des Altgerätes entnommen und separat entsorgt werden, da sie brandgefährlich sein können.

Entsorgung – was darf man nicht tun?

  • Elektrogeräte gehören niemals in den Hausmüll, Sperrmüll, Gelben Sack oder in den Metallschrottcontainer.
  • Geben Sie Ihre Altgeräte nicht Sammlern, die per Handwurfzettel ohne Nachweis der Sammelberechtigung die Abholung ihrer Altgeräte aus dem Haushalt anbieten. Diese Personen sind nicht zur Sammlung von Elektroaltgeräten berechtigt, die Altgeräte werden von ihnen nicht fachgerecht und vollständig recycelt, sondern größtenteils illegal entsorgt und deponiert.
  • Keine Ablagerung im öffentlichen Raum oder in der Natur.

Schäden durch illegale Deponierung von Elektroaltgeräten

  • Freisetzung giftiger Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium oder bromierter Flammschutzmittel.
  • Boden- und Grundwasserverschmutzung, wenn Geräte auf wilden Deponien landen.

Welche Entsorgung ist erlaubt und empfohlen?

  • Elektro- und Elektronik-Altgeräte können Sie kostenlos auf allen vier Wertstoffhöfen im Landkreis Oder-Spree abgeben.
  • Ihre Großgeräte holen wir gern nach vorheriger Anmeldung ab. Zu den Großgeräten, die abgeholt werden können, gehören Waschmaschinen, Wäschetrockner, Spülmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Elektroherde und -backhöfen, außerdem Fernseher mit einer Kantenlänge von mindestens 90 cm sowie große Sportgeräte wie Ergometer, Laufbänder, Crosstrainer. Hinweis: Keine kleinteiligen E-Geräte dazustellen, diese werden nicht mitgenommen.
  • Rückgabe im Handel. Größere Handelsketten, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten (z. B. Supermärkte, Discounter, große Drogerien) und große Geschäfte, die Elektrogeräte anbieten (z. B. Elektromärkte, Baumärkte) müssen Elektroaltgeräte kostenlos zurücknehmen: beim Kauf eines neuen Geräts mit gleicher Funktion, kleine Geräte (unter 25 cm) auch ohne Neukauf.

Achten Sie im Handel auch auf die Kennzeichnungen für Sammel- und Rücknahmestellen von Elektrogeräten und Batterien.

Weitere Informationen über das richtige Entsorgen von Elektroaltgeräten erhalten Sie über die Kampagne „E-Schrott einfach & richtig entsorgen“ und auf unserer Website.